Arbeiten in Japan
Wer auf der Suche nach einer Stelle in Japan ist, sollte sich zunächst überlegen, ob er bei einem japanischen Unternehmen oder einer schweizerischen bzw. internationalen Niederlassung tätig sein will. Die Entscheidung hängt auch vom Level der Japanisch-Sprachkenntnisse ab. Stellenangebote, sowohl von internationalen als auch japanischen Unternehmen, gibt es bei verschiedenen Japan-Jobbörsen im Internet.
Welche Berufsgruppen werden gesucht?
Von einem Job in Japan träumen viele. Zur Zeit erholt sich die Industrieproduktion von dem Erdbeben im März 2011. Sowohl Produktion als auch privater Konsum legten in den meisten Gegenden zu. Die Lieferketten erholen sich schneller als erwartet, doch noch immer knabbert die Autobranche an den Folgen des Bebens. Trotzdem stehen die Chancen für Techniker am besten. Besonders IT- und Elektroingenieure sowie technische Vertriebsmitarbeiter sind bei den Unternehmen gefragt. Fachleute aus den Wachstumsbranchen wie der Bio- oder Medizintechnologie haben ebenfalls gute Karten. Mit reinen Japan-Experten, wie Japanologie- oder Sinologieabsolventen, können Unternehmen wenig anfangen.
Um in Japan eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man beim japanischen Justizministerium das „Certificate of Eligibility“ (Eignungsbestätigung) beantragen. Das geht jedoch nur, wenn man bereits einen potenziellen Arbeitgeber vorweisen kann, der beim „Immigration Office“ einen entsprechenden Antrag einreicht. Erst dann ist es möglich, bei der Japanischen Vertretung in der Schweiz ein Visum zu beantragen.
Arbeitsvisa für Japan werden nach Berufsgruppen ausgestellt. Generell ist eine Erwerbstätigkeit nur im visumsspezifischen Berufsfeld möglich. Ausländer, die länger als 90 Tage in Japan bleiben, müssen bei der lokalen Einwandererbehörde einen Ausländerausweis („Certificate of Alien Registration“) beantragen.
Arbeit ist eine Tugend
In Japan gilt offiziell die 40-Stunden-Woche. Arbeitnehmer haben nach japanischem Gesetz Anspruch auf 10 bis 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Nichtsdestotrotz machen die Japaner fleissig Überstunden und verzichten oft auf Urlaub. Denn: Für Japaner ist die Arbeit keine lästige Pflicht, sondern ein Geschenk. Nicht-Arbeiten ist für Japaner eine Schande. Das hat seine Gründe in der tiefen Religiosität des Landes.
Den japanischen Knigge kennen
Wer mit dem Gedanken spielt, nach Japan zu gehen und dort seine Karriere voranzutreiben, sollte sich vorher unbedingt über die gesellschaftlichen Gepflogenheiten informieren. Im Geschäftsleben ist beispielsweise der Austausch von Visitenkarten ein wichtiges Element. Bei einem Bewerbungsgespräch gelten folgende Regeln: Der Bewerber als der Jüngere und Rangniedrigere bietet seine Karte zuerst an. Überreicht und angenommen werden Visitenkarten in Japan stets mit beiden Händen.
Arbeitnehmer sind in Japan durch die Sozialgesetze bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Unfällen abgesichert, auch gibt es eine Rentenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entrichtet. Um die Höhe der Abzüge festzusetzen, werden die Löhne in Klassen unterteilt.
Besteuerung und Sozialleistungen
In Japan müssen auch Ausländer Einkommenssteuer („National Income Tax“) und Gemeindesteuern („Municipal and Prefectural Tax“) bezahlen. Die Steuern werden in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Bei der jährlichen Steuererklärung im Mai fordert die Steuerbehörde Nachzahlungen ein oder vergütet zuviel bezahlte Steuern (Ausgleich von Unterhaltsbeiträgen, Arztkosten etc.). Die Schweiz hat mit Japan ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Genaueres dazu gibt es bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern.
Krankenversicherung
Wer länger als ein Jahr in Japan leben möchte, muss sich obligatorisch krankenversichern. Dies geschieht bei Arbeitnehmern in der Regel durch die Betriebskrankenkasse („Employee Health Insurance“), die die meisten Firmen mit mehr als fünf Angestellten bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, musst Du der staatlichen Krankenversicherung beitreten („National Health Insurance“). Die Prämien sind einkommensabhängig. Der Selbstkostenanteil bei den Behandlungskosten liegt bei 10 bis 30 Prozent.
Gegen Unfälle sind Arbeitnehmer in Japan automatisch durch eine Betriebsunfallversicherung („Workers Compensation Insurance“) versichert. Auch die Arbeitslosenversicherung geschieht durch den Arbeitgeber, der für die Prämien aufzukommen hat.
Altersvorsorge zwigend
Wer in Japan lebt und zwischen 20 und 60 Jahre alt ist, muss sich bei dem Altersvorsorgeprogramm („National Pension Program“) einschreiben, Dies betrifft auch Ausländer. Arbeitnehmer sind in der Regel bei einer betrieblichen Vorsorge („Employee´s Pension Insurance“) abgesichert.
Wer in Japan länger als sechs Monate Beiträge zahlt und dann wieder in sein Heimatland zurückkehrt, kann die Beiträge zurückfordern („Lump Sum Withdrawal Refund“). Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Japan und der Schweiz existiert jedoch nicht.
Staufenbiel Institut